Basistarif
Im Jahr 1989 war der Basistarif eine Reaktion von verschiedenen Krankenversicherern auf die Einführung der Gesundheitsreform. Durch die entstandene Neuregelung des Gesundheitsreformgesetzes grenzte die gesetzliche Krankenkasse verschiedene Personengruppen aus.
Mit dem Basistarif der der PKV wird ein gewisser Versicherungsschutz für die Personen geschaffen, für die eine normale, private Krankenversicherung nach anderen Tarifen aus finanziellen Gründen, nicht in Frage kommt und die auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherbar sind.
Die Versicherungsleistungen des Basistarifes entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne vorherige Gesundheitsprüfung steht dieser Tarif allen Versicherungsinteressenten bis zum 55. Lebensjahr offen. Der Basistarif ist auch für alle freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen vorgesehen.
In der privaten Krankenversicherung wird der zu zahlende Beitrag des Basistarifes nicht höher sein als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen. Folgende Elemente sind im Basistarif enthalten. Kontrahierungszwang ohne individuelle Risikoprüfung und - Zuschlag sowie ohne Leistungsausschluss, Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse, bezahlbare Prämien, Alte-rungsrückstellungen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: