Aufgaben der PKV
Das deutsche Krankenversicherungssystem wird klar gegliedert in die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung. Damit orientiert sich das deutsche Krankenversicherungssystem am Sozial- und Rechtsstaatsprinzip.
Die Anwendung dieser Prinzipien hat ein Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht und der Pflicht des Staates zur Folge. Das Subsidiaritätsprinzip bildet den Ausgleich der beiden konkurrierenden gesellschaftlichen Prinzipien. Das bedeutet das die Gestaltungsfreiheit und die Eigenvorsorge immer den Vorrang vor der staatlichen Vorsorge hat.
Die Private Krankenversicherung kann eine gewisse Einhaltung beider Prinzipien sicherstellen. Dabei lassen sich die Aufgaben der Privaten Krankenversicherung im gegliederten System in zwei Bereiche einteilen. So werden in dem einen Bereich alle Versicherungsarten angeboten, welche zusätzlich zu der Gesetzlichen Krankenversicherung möglich sind. Damit hat die Private Krankenversicherung eine Ergänzungsfunktion.
Zum anderen bietet die Private Krankenversicherung die so genannte Alternativfunktion an. Diese umfasst den Bereich der Krankenkosten- Vollversicherung und der Krankengeld- Versicherung und der privaten Pflegeversicherung. Somit ist die Private Krankenkasse ein gleichrangiger Mitträger der sozialen Sicherheit.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: