Arbeitgeberanteil
In eine Private Krankenversicherung kann jeder Arbeitnehmer wechseln, der am Ende eines Jahres die Mindestverdienstgrenze überschritten hat und somit von der Versicherungspflicht befreit ist.
Ein Nachweis für die Erreichung der geforderten Einkommensgrenze ist die Arbeitgeberbescheinigung, welche vom Versicherungsunternehmen ausgestellt wird.
Der Versicherungsnehmer erhält dann einen Beitragszuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Der Versicherungsgeber muss in der Arbeitgeberbescheinigung vermerken, dass die vertraglichen Leistungen ihrer Art nach, denen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichen. Weiterhin muss in der Bescheinigung aufgeführt sein, dass die in SGB V genannten Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss vorliegen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: