Beitrag in der PKV - Der Begriff Beitrag in der PKV im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Beitrag in der PKV

Mit dem Beitrag wird der Preis für den Versicherungsschutz bezeichnet. Damit der Versicherte im Versicherungsfall den vereinbarten Versicherungsschutz hat, zahlt er einen regelmäßigen Beitrag.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse ist der Beitrag in der privaten Krankenkasse risikogerecht. Ganz nach Tarif wird dieses alters- und geschlechtsabhängige Risiko statistisch erfasst. Mit solch einer Statistik kann festgestellt werden, wie hoch der Leistungsbedarf der einzelnen Personen-, Tarif- und Altersgruppen ist.
Den so genannten Pro- Kopf- Schaden erhält man in dem der Leistungsbedarf durch die Zahl der Versicherten der jeweiligen Gruppe dividiert. Der Pro- Kopf- Schaden ist damit die Kalkulationsvorlage für die PKV Beiträge.

Eine Änderung des Beitrages geschieht in der privaten Krankenkasse nicht durch das Älterwerden des Versicherungsnehmers verursachten höheren Leistungen. Der Grund hierfür ist in der Alterungsrückstellung zu finden. Eine andere Rechnungsgrundlage liegt bei den Krankenversicherungsbeiträgen für Kinder zu Grunde. Denn Kinderbeiträge sind reine Risikobeiträge und errechnen sich aus dem durchschnittlichen Leistungsbedarf aller Versicherten von Alter 0-16. Hier gilt also keine Alterungsrückstellung.
Ab Beendigung des 16. Lebensjahres, zahlt der Jugendliche ab Beginn des folgenden Kalenderjahres den Erwachse-nenbeitrag des Alters17 oder den Jugendlichenbeitrag der Altersgruppe 17 - 20. Ab dem 21. Lebensjahr ist dann der Erwachsenenbeitrag fällig. Danach ändern sich die Alterseinstufung während der gesamten Laufzeit nicht mehr.
Die Beitragsänderungen sind somit in der Verteuerung der Heilbehandlungskosten zu finden. Der Beitrag kann sowohl als Jahresbeitrag als auch als monatliche Beiträge entrichtet werden. Bei der monatlichen Zahlung ist dieser immer am 1. eines jeden Monats fällig, die Krankenkassenbeiträge sind bis zum Ende des Monats zu zahlen indem das Versicherungsverhältnis endet. Unterschieden wird bei dem Beitrag in der privaten Krankenversicherung zwischen Erstbeitrag und Folgebeitrag.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Abdingung
Ablehnung eines Antrags
Abschlusskostenquote
Aktuar
Akupunktur
Allgemeine Wartezeit
Alternative Heilmethoden
Alterungsrückstellung
Ambulante Behandlung
Ambulante Operation
Anschlussheilbehandlung
Antragsablehnung
Antragsannahme
Anwartschaftsversicherung
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtverletzung
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil/ Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitslosigkeit und die PKV
Arbeitsunfall
Arzneimittel
Aufgaben der PKV
Aufnahmehöchstalter
Aufnahmerichtlinien
Aufrechnung
Auslandsreisekrankenversicherung
Auslandsversicherungsschutz in der PKV
Ausspannung
Aussteuerung
Auszahlung der Versicherungsleistung
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Kündigung
Äquivalenzprinzip
Ärztekammer
Basistarif
Beamte
Beamtenanwärter
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Befreiungsmöglichkeit für Studenten
Beginn des Versicherungsschutzes
Beginnverlegung
Beihilfe
Beihilfebescheinigung
Beihilfekonformer Standarttarif
Beihilfetarife
Beitrag in der PKV
Beitragsanpassung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsentlastungstarife
Beitragserhöhung in der PKV
Beitragsfälligkeit
Beitragsgrundlage
Beitragskalkulation
Beitragsrückerstattung
Beitragszuschuss für Rentner
Berufsunfähigkeit
Besondere Wartezeiten
Bindefrist
Bundesknappschaft