Die Alterungsrückstellung bei der privaten Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung verwendet die Alterungsrückstellung zur Finanzierung der wachsenden Krankheitskosten im Alter. Denn im Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und diese sind natürlich auch mit höheren Kosten verbunden.
Um die Beiträge aber auch im Alter stabil zu halten, wird ein Teil der Beiträge welche in jungen Jahren gezahlt werden zurückgelegt.
Diese Rückstellungen werden jeden Versicherten ganz individuell gutgeschrieben. Umso größer die Alterungsrückstellung der jeweiligen Versicherungsgesellschaften ist, umso stabiler ist für die Versicherten die Beitragskalkulation im zu-nehmenden Alter.
Mehrere Quellen sind notwendig für die Bildung der Altersrücklagen. Die Altersrücklagen der Privaten Krankenversicherung werden aus den verdienten Bruttobeiträgen, aus dem Rechnungszins, aus dem Beitrag §12 a VAG und aus Limitierungsmitteln gebildet.
Eine solche Art von Rücklage wird nur von der Privaten Krankenkasse gebildet. Denn diese arbeitet nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren und bildet somit schon heute eine systematische Vorsorge fürs Alter. Allerdings ist die Alterungsrückstellung kein individuelles Guthaben.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: