Aufnahmerichtlinien
Aufnahmerichtlinien auch Annahmerichtlinien genannt, werden vom Versicherungsgeber festgelegt. Diese Richtlinien ( zum Beispiel das Höchsteintrittsalter ) umfassen, welcher Personenkreis mit welchen Versicherungsleistungen versicherbar ist. Mit diesen Richtlinien wird sichergestellt dass eine Versichertengesellschaft nicht mit der Übernahme von Gesundheitsrisiken belastet wird, welche sich in enorm hohen Beiträgen niederschlagen würden.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: