Beamte
Beamte sind in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig, sie haben ab der Ernennung zum Beamten gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf so genannte Beihilfe, in den Fällen der Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, sowie Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Diese Beihilfe zu den Krankenkosten erhalten Beamte zu ihren Bezügen von den Dienstherren. Die Beihilfesätze richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. des Landes und sind entweder personen- oder familienstandsbezogen. Die Ausnahme bilden Bahn- und Postbeamte, sie unterliegen besonderen Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen, so dass hier der private Krankenversicherungsschutz kaum zum Tragen kommt.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: