Der Arbeitgeberanteil bzw. Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenkasse
Auch bei der Privaten Krankenkasse beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte an den Krankenversicherungsbeiträgen. Gemäß $257 SGB zahlt der Arbeitgeber steuerfrei bis zu 50% der Beiträge.
Jedoch nur maximal die Hälfte des Höchstbeitrages, welcher gezahlt werden müsste wenn der Versicherungsnehmer der Gesetzlichen Krankenkasse angehören würde.
Der Vorteil für die Versicherten einer Privaten Krankenversicherung ist, dass sich der Arbeitgeber auch an den Tarifen mit einem gewissen Zuschuss beteiligt. Hierzu gehören zum Beispiel Tarife der Privaten Krankenversicherung, die eine Chefarztbehandlung usw. abdecken. Diesen Beitrag erhalten nur Privat Versicherte.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: