Äquivalenzprinzip - Der Begriff Äquivalenzprinzip im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip ist verantwortlich für die Berechnung der Beiträge in der Privat Krankenversicherung. Dadurch entsteht eine enge Beziehung zwischen der Beitragshöhe und dem Versicherungsschutz.
Die Höhe des Beitrages ist abhängig von dem Umfang der zu versicherten Leistungen. Desto höher die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind, umso umfangreicher ist der Versicherungsschutz, und die daraus in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht, hier werden die Beiträge nach dem Einkommen berechnet. Das Äquivalenzprinzip macht sich in der privaten Krankenversicherung an der Beitragshöhe, der Inanspruchnahme, dem Gesundheitszustand und den Tarifen bemerkbar.
Wichtig ist immer das Verhältnis zu Beginn des Versicherungsvertrages, denn dieses Verhältnis bietet die Grundlage für die Berechnung der Tarife. Ein zeitiger Eintritt in die private Krankenversicherung sichert damit niedrige Beiträge.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Abdingung
Ablehnung eines Antrags
Abschlusskostenquote
Aktuar
Akupunktur
Allgemeine Wartezeit
Alternative Heilmethoden
Alterungsrückstellung
Ambulante Behandlung
Ambulante Operation
Anschlussheilbehandlung
Antragsablehnung
Antragsannahme
Anwartschaftsversicherung
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtverletzung
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil/ Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitslosigkeit und die PKV
Arbeitsunfall
Arzneimittel
Aufgaben der PKV
Aufnahmehöchstalter
Aufnahmerichtlinien
Aufrechnung
Auslandsreisekrankenversicherung
Auslandsversicherungsschutz in der PKV
Ausspannung
Aussteuerung
Auszahlung der Versicherungsleistung
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Kündigung
Äquivalenzprinzip
Ärztekammer
Basistarif
Beamte
Beamtenanwärter
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Befreiungsmöglichkeit für Studenten
Beginn des Versicherungsschutzes
Beginnverlegung
Beihilfe
Beihilfebescheinigung
Beihilfekonformer Standarttarif
Beihilfetarife
Beitrag in der PKV
Beitragsanpassung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsentlastungstarife
Beitragserhöhung in der PKV
Beitragsfälligkeit
Beitragsgrundlage
Beitragskalkulation
Beitragsrückerstattung
Beitragszuschuss für Rentner
Berufsunfähigkeit
Besondere Wartezeiten
Bindefrist
Bundesknappschaft