Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Überblick
Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Renten-, Unfall-, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems.
Die Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung bilden beispielsweise der Artikel 20 des Grundgesetzes (Sozialstaat) und das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Laut § 1 SGB V hat die gesetzliche Krankenversicherung die Aufgabe, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“. |
Die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Solidaritätsprinzip geprägt. Alle versicherten Personen haben den gleichen Leistungsanspruch, der Umfang ist im SGB V festgelegt und kann nicht frei gewählt werden. Hier unterscheidet sich das System von der privaten Krankenversicherung, bei der man den Leistungsumfang vorab festlegen kann. Allerdings wird jeder zusätzliche Leistungsbestandteil auch mit einem zusätzlichen Beitrag bezahlt.
Der Gesetzgeber kann den Versicherungsschutz bzw. den Leistungskatalog ändern. Durch verschiedene Kostendämpfungs- und Gesundheitsreform-Gesetze wurden bereits Zuzahlungen erhöht, neue Zuzahlungen eingeführt und Einschnitte im Leistungskatalog vorgenommen.
Jedes Mitglied der Krankenversicherung erhält die gleichen gesetzlichen Leistungen, trotz unterschiedlicher Beiträge. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (Bruttoeinkommen) der versicherten Person. Die Leistungen sind beitragsunabhängig, mit Ausnahme vom Krankengeld.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 wurde für alle gesetzlichen Krankenkassen ein gleicher Beitragssatz eingeführt, der seit 2015 bei 14,6% liegt. Allerdings können die gesetzlichen Krankenkassen jetzt wesentlich mehr Leistungen anbieten als vorher, die GKV Leistungsvielfalt hat sich erhöht. Auch bieten einige Krankenkassen Möglichkeiten zur Beitragsrückerstattung für eine gesunde Lebensweise an. Auch werden einige Krankenkassen seit 2015 Zusatzbeiträge verlangen, darum lohnt sich ein Leistungs- und Preisvergleich der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine private Krankenzusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.