Wann ein Krankengeld gezahlt wird
In Deutschland ist das Krankengeld eine gesetzliche vorgeschriebene Regegelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt das Krankengeld für anspruchsberechtigte Mitglieder zwischen 70% des wegen Arbeitsunfähigkeit entgangenen geregelten Bruttoeinkommens und maximal 70% der Beitragsbemessungsgrenze.
Jedoch beträgt das Krankengeld nie mehr als 90% des entgangenen Nettoeinkommens. Der versicherte Arbeitnehmer zahlt davon Beiträge an die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
In der Privaten Krankenversicherung kann eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden, diese dient zur Absicherung eines Verdienstausfalles. Die Höhe des versicherten Tagegeldsatzes richtet sich nach dem tatsächlichen Einkommen und nach dem jeweiligen Abnahmerichtlinien der Unternehmen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Leistungsdauer in der privaten Krankenversicherung unbegrenzt. Ebenso bietet die Private Krankenversicherung Spezialtarife für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Architekten an.
Führt eine Schwangerschaft oder ein medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch zur Arbeitsunfähigkeit, so ist das Krankengeld je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. In der Privaten Krankenversicherung gehen im Versicherungsfall keine Sozialversicherungsbeiträge vom Krankentagegeld ab. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung müssen weitergezahlt werden, obwohl die Private Krankenversicherung die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung an die Bundesanstalt für Arbeit überweist.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: