Haushaltshilfe
In der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe. Diese Voraussetzungen sind wie folgt festgelegt:
Der Versicherte erhält eine Haushaltshilfe während einer Vorsorgekur, für die Dauer einer stationären Behandlung, während einer Reha- Maßnahme, während einer Müttergenesungskur sowie bei häuslicher Krankenpflege.
Des Weiteren muss in dem Haushalt, für welchen die Haushaltshilfe beantragt ist, ein Kind leben das, das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
In der Privaten Krankenversicherung ist die Finanzierung einer Haushaltshilfe durch den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung möglich, hier ist der Leistungsumfang an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: