Der Ombudsmann in der Versicherungswirtschaft. Der Begriff Ombudsmann im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Ombudsmann der Versicherungswirtschaft

In der Versicherungswirtschaft gibt es seit Oktober 2001 einen Ombudsmann. Dessen Aufgabe besteht in der Schlichtung von Streitfällen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Dadurch soll der gerichtliche Weg vermieden werden. Finanziert wird der neutrale und unabhängige Ombudsmann von der Versicherungswirtschaft.
Für die Inanspruchnahme des Ombudsmannes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen darf das BAV noch nicht eingeschaltet sein und es darf kein Gerichtsverfahren laufen.
Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro darf der Ombudsmann entscheiden, bei Streitwerten über diesen Streitwert kann der Ombudsmann nur Empfehlungen abgeben. Es gibt zwei Ombudsmänner (mit mehreren Mitarbeitern) Private Kranken- und Pflegeversicherung.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

Haushaltsbegleitgesetz 1984
Haushaltshilfe
Heilfürsorge
Heilmittel
Heilpraktiker
Hilfsmittel
Honorarvereinbarung
Hundertprozentgrenze Beihilfe
Höchstaufnahmealter
Impfungen
Inlays
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Kapitaldeckungsverfahren
Karenzzeit
Kassenärztliche Vereinigung
Kindernachversicherung
Kopfschaden
Krankengeld
Krankenhauszusatzversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
Krankheitskostenzusatzversicherung
Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Kuren GKV
Kuren PKV
Kündigung bei der GKV
Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Kündigung durch den Versicherer
Kündigungsrücknahme
Künstler
Kölner Systematik
Landwirte
Laufzeit von Verträgen
Leistungen Krankentagegeld bei Mutterschaft
Leistungsabrechnung
Leistungsanpassung
Leistungsausschluss
Leistungsquote
Mahnverfahren
Materieller Versicherungsbeginn
Mitversicherung nach Eheschließung
Mitversicherung von Neugeborenen
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsurlaub
Mutterschutzfristen
Nachmeldepflicht
Negativliste für Hilfsmittel
Negativliste Arzneimittel
Nettoverzinsung
Obliegenheiten
Ombudsmann
Ordentliche Kündigung
Organisation der PKV
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