Kassenärztliche Vereinigung
Alle Kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Mitglieder der kassenärztlichen Bundesvereinigung. Alle Ärzte, welche sich daran beteiligen haben sich für den Bereich eines jeden Landes zu einer kassenärztlichen Vereinigung zusammengeschlossen, die Abrechnung erfolgt über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Ärzte müssen Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung sein, wenn sie gesetzliche Krankenversicherte behandeln. Die Kassenärztliche Vereinigung sorgt für die ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Versicherten in ihrer Region.
|
Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: