Mitversicherung von Neugeborenen - Der Begriff Mitversicherung von Neugeborenen im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Mitversicherung von Neugeborenen

In der Privaten Krankenversicherung können Neugeborene ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung ohne Wartezeiten und Risikoprüfung mitversichert werden. Wichtig für eine Mitversicherung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt mindestens drei Monate beim Versicherer versichert war. Innerhalb von zwei Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats wird das Neugeborene beim Versicherungsgeber angemeldet.
Der Versicherungsumfang des Neugeborenen muss dem des versicherten Elternteiles entsprechen. Treffen diese Voraussetzungen zu, so kann die Mitversicherung erfolgen, werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt so ist einnormaler Antrag mit Risikoprüfung und Einhaltung der festgelegten Wartezeiten erforderlich.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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