Kopfschaden
In der Versicherungstechnik ist Kopfschaden ein statistischer Begriff. Mit Kopfschaden wird die durchschnittliche, jährliche Leistung eines, in bestimmten Lebensaltern stehenden Versicherten bezeichnet. Diese Leistung ist je nach Geschlecht und Tarif verschieden. Der Kopfschaden wird auch als Risikobeitrag bezeichnet.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: