Kur- und Sanatoriumsbehandlung
In der Privaten Krankenversicherung fallen die Kur- und Sanatoriumsbehandlungen grundsätzlich nicht in den Versicherungsschutz, da diese Behandlungsformen der Erhaltung der Gesundheit und nicht der Heilung dienen. Allerdings sind bei einigen Privaten Krankenversicherungen in den Angeboten solche Behandlungsformen mit enthalten. Weiterhin können sie über eine Zusatzversicherung mit in den Leistungskatalog aufgenommen werden.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: