Wann für Landwirte eine versicherungspflicht in der GKV gilt. Der Begriff Landwirte im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Landwirte in der Krankenversicherung

Grundsätzlich besteht für Landwirte(Land-, Forst-, und Teichwirtschaftler, Wein-, Obst-, Gemüse- und Gartenbauern, Fischer) trotz Selbstständigkeit, Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Hier sind die bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eingerichteten landwirtschaftlichen Krankenkassen die jeweiligen Versicherungsträger.
So sind auch die mitarbeitenden Familienmitglieder pflichtversichert. Genau wie bei anderen Personengruppen besteht auch für Landwirte die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Das bedeutet hat der landwirtschaftliche Betrieb einen Wirtschaftswert von mehr als 30.000 Euro so kann der Landwirt eine Befreiung beantragen.

Auf solch einen Antrag hin, kann sich in der Regel auch jeder Altenteiler von der Versicherungspflicht befreien lassen. An den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse orientieren sich die Leistungen der Krankenversicherung für Landwirte.
So wird folgendes gewährt: Leistungen zur Förderung der Gesundheit sowie zur Verhütung von Krankheiten, Leistungen welche die Früherkennung von Krankheiten beinhaltet, Krankenbehandlung, Mutterschaftshilfe, Krankengeld, Familienhilfe, Betriebshilfe anstelle von Krankengeld, Haushaltshilfe und Sterbegeld.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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