Negativliste für Hilfsmittel
Per Gesetz wurden seit dem 01.01.1990 Hilfsmittel von einem geringen therapeutischen Nutzen oder einen geringen Abgabepreis bei den gesetzlichen Krankenkassen aus der Leistungspflicht genommen. Dazu zählen zum Beispiel: Hilfsmittel mit einem geringen Preis (Einmalhandschuhe), Hilfsmittel mit geringem therapeutischen Nutzen (Bandagen), Instandsetzungsarbeiten (an Brillengestellen), die Kosten für Batterien und Ladegeräte müssen von den Versicherten über 18 Jahre auch selbst bezahlt werden.
|
Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: