Die allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) kurz vorgestellt. Der Begriff Ortskrankenkassen (AOK) im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
Rubriken:    Gesetzliche Krankenversicherung     |      Private Zusatzversicherung     |     Privat Krankenversicherung    |     Pflegeversicherung
Sie sind hier: Startseite Gesetzliche Krankenkassen >> Krankenkassenlexikon H - O >> Ortskrankenkassen (AOK)

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) haben neben den Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, der See - Krankenkasse sowie Landwirtschaftlichen Krankenkasse als Träger der gesetzlichen Krankenkasse, die Stellung einer Primärkasse.
In der vergangenen Zeit haben in den meisten Bundesländern die Allgemeinen Ortskrankenkassen von der Möglichkeit der Vereinigung nach § 145 SGB V Gebrauch gemacht. Daher besteht in diesen Bundesländern jeweils nur noch eine Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), die für die Mitglieder des jeweiligen Bundeslandes zuständig ist. Alle Versicherungspflichtigen sind nach § 180 SGB V Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkasse, welche nicht einer anderen Betriebs- oder Innungskrankenkasse angehören.
Auch für freiwillig Versicherte ist nach § 185 SGB V die Allgemeine Ortkrankenkasse zuständig. Unter Umständen sind den Ortskrankenkassen die Arbeitslosen, die Arbeiter- und die Rentenberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz angegliedert.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

Haushaltsbegleitgesetz 1984
Haushaltshilfe
Heilfürsorge
Heilmittel
Heilpraktiker
Hilfsmittel
Honorarvereinbarung
Hundertprozentgrenze Beihilfe
Höchstaufnahmealter
Impfungen
Inlays
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Kapitaldeckungsverfahren
Karenzzeit
Kassenärztliche Vereinigung
Kindernachversicherung
Kopfschaden
Krankengeld
Krankenhauszusatzversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
Krankheitskostenzusatzversicherung
Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Kuren GKV
Kuren PKV
Kündigung bei der GKV
Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Kündigung durch den Versicherer
Kündigungsrücknahme
Künstler
Kölner Systematik
Landwirte
Laufzeit von Verträgen
Leistungen Krankentagegeld bei Mutterschaft
Leistungsabrechnung
Leistungsanpassung
Leistungsausschluss
Leistungsquote
Mahnverfahren
Materieller Versicherungsbeginn
Mitversicherung nach Eheschließung
Mitversicherung von Neugeborenen
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsurlaub
Mutterschutzfristen
Nachmeldepflicht
Negativliste für Hilfsmittel
Negativliste Arzneimittel
Nettoverzinsung
Obliegenheiten
Ombudsmann
Ordentliche Kündigung
Organisation der PKV
Ortskrankenkassen (AOK)