Hundertprozentgrenze Beihilfe
In der Privaten Krankenversicherung dürfen die Leistungen zusammen mit der Beihilfe die "dem Grunde nach" beihilfefähigen Aufwendungen bzw. die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: