Die Ordentliche Kündigung einer Versicherung erklärt. Der Begriff Ordentliche Kündigung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Ordentliche Kündigung einer Versicherung

Wenn keiner der zu einen "außerordentlichen Kündigung" berechtigten Gründe vorliegt, so wird von einer "ordentlichen Kündigung" gesprochen. So ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ende eines laufenden Versicherungsjahres möglich. Die gesetzlich einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Das bedeutet es müssen drei volle Monate zwischen den Zugang der Kündigung und dem Ende des Vertrages vergehen. Sollte der letzte Tag der Erklärungsfrist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, so ist die Frist der Kündigung auch gewahrt, wenn die Kündigung am nächsten Werktag zugegangen ist. Gründe sind bei einer ordentlichen Kündigung nicht notwendig, so kann sie auch auf einzelne Personen oder Tarife beschränkt werden. Die ordentliche Kündigung sollte vom Versicherungsnehmer per Einschreiben Rückschein an das Versicherungsunternehmen versendet werden.

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Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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