Krankenhauszusatzversicherung
Die Krankenhauszusatzversicherung bietet den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit die Leistungen der Privaten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Beitragshöhe der Krankenhauszusatzversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig. So zum Beispiel vom Alter, dem individuellen Risiko oder den mitversicherten Personen.
Die Krankenzusatzversicherung sichert Leistungen wie, die freie Auswahl der Klinik und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, grundsätzlich besteht aber auch Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt. Das bedeutet dass alle Untersuchungen, Operationen und auch Visiten vom Chefarzt durchgeführt werden müssen.
Bei der Krankenzusatzversicherung unterscheidet man zwischen Wahlleistungs- und Restkostentarifen. Entscheidet man sich für den Wahlleistungstarif so wird von der Krankenversicherung nur der Zuschlag für das Zwei- oder Einbettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung übernommen. Bei dem Restkostentarif wird zusätzlich noch der erhöhte Tagespflegesatz ausgeglichen.
So werden beim Restkostentarif alle entstehenden Kosten übernommen, nachdem die gesetzliche Krankenkasse Vorleistungen erbracht hat. Nimmt der Patient trotz privater Versicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch, so erhält er als Ausgleich ein Tagegeld.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: