Was eine Krankheitskostenzusatzversicherung absichert. Der Begriff Krankheitskostenzusatzversicherung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Krankheitskostenzusatzversicherung

Mit der Krankheitskostenzusatzversicherung wird der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzt. Das bedeutet die private Zusatzversicherung übernimmt Leistungen welche von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht erbracht werden.
Auch im Bereich der Zusatzversicherung werden von den Privaten Krankenversicherungen umfassende Tarifprogramme angeboten. Das Angebot umfasst sowohl die ambulante als auch die stationäre Behandlung.

Die Zusatzversicherung gliedert sich daher in die Bereiche, Ambulante Zusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung, stationäre Zusatzversicherung, Krankentagegeld- Zusatzversicherung und die Krankenhaustagegeld- Zusatzversicherung.
Damit werden Restkosten, welche dem Versicherten als Kassenpatient bleiben versichert. So zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus wie der Zuschlag für das Einzel- oder Zweibettzimmer und die Kosten für die privatärztliche Behandlung aber auch die Restkosten bei ambulanter und Zahnbehandlung fallen unter den Versicherungsschutz.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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