Welche Leistungen eine Zahnzusatzversicherung bietet
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit Januar 2005 keine oder nur noch verminderte Leistungen für den Zahnersatz.
Sonderbehandlungen bei Zähnen und Zahnimplantaten und Inlays werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur teilweise getragen. Aufgrund dieser Tatsache reichen die Zahlungen nicht mehr aus, die Kosten für den Zahnersatz zu decken. |
Durch die neuen Materialien und Techniken werden die Zahnersatzlösungen immer besser, aber auch immer teurer.
Um diese Kosten abdecken zu können, besteht für den Versicherten die Möglichkeit, mit einer Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese Zahnzusatzversicherung ist eine Ergänzung zu der gesetzlichen Krankenkasse, die das Leistungsniveau auf die individuellen Bedürfnisse anhebt.
Als Zahnersatz sind die Gebühren für Kostenplane oder Heilpläne, Brücken, Inlays, Kronen, Labor- und Materialkosten für die genannten Tätigkeiten oder Dinge, zu nennen. Diese Leistungen können über eine private Zahnzusatzversicherung abgerechnet werden.
Hierbei sind zwei Varianten möglich, die Standard- oder Komfort-Variante.
Die Standardvariante deckt die Differenz zwischen der Kassenleistung und die Regelversorgung ab. Nur wenn die Versorgung über diese Regelversorgung hinaus geht, trägt der Versicherte nur diese Mehrkosten.
Bei der Tarifvariante Komfort sind 100 Prozent der gestellten Kosten für Zahnersatz enthalten. Die Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse trägt, werden von den Kosten für Zahnersatz abgerechnet.
Im Bereich der Zahnzusatzversicherung gibt es sehr viele Anbieter, die auch sehr viele unterschiedliche Konditionen anbieten. Vor Abschluss sollten die Leistungen genau verglichen und geprüft werden.
Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für die private Zahnzusatzversicherung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollte ein Vergleich zu privaten Zahnzusatzversicherungen angefordert werden.
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