GKV Krankenkasse - das Versicherungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung
Der älteste Zweig in der Sozialversicherung ist die Gesetzliche Krankenversicherung, und diese hat ihren Ursprung im Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883.
Rund 88% der Bevölkerung sind heute in der GKV Krankenkasse gesetzlich versichert und haben aus diesem Grund Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall, um die Gesundheit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Die Leistungen werden in der Regel durch die Beiträge finanziert, welche paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. |
Das Solidaritätsprinzip, welches unabhängig vom Einkommen und Krankheitsrisiko gleiche Leistungen gewährleistet, sowie das Sachleistungsprinzip, welches ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten Leistungen sicherstellt, sind tragende Strukturprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die nach Kassenarten gegliederten gesetzlichen Krankenkassen sind Träger der GKV, welche als Selbstverwaltungskörperschaften finanziell und organisatorisch unabhängig sind. Weite Bereiche der ambulanten und stationären Versorgung werden mit den Verbänden der Leistungserbringer gestaltet. Die unterschiedlichen Krankheitsrisiken der Versicherten sollen über den Risikostrukturausgleich unter den Krankenkassen ausgeglichen werden.
Der medizinische und medizinisch-technische Fortschritt, die Zunahme der chronischen Erkrankungen sowie der demokratische Wandel der Bevölkerung stellen die GKV vor eine dauernde Herausforderung. Weiterhin stellte der Sachverständige zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen fest, das gerade bei chronisch Kranken dass im Verhältnis zu den aufgewandten Mitteln, die medizinische Versorgung Schwächen aufweist. Die Ursache hierfür ist in den Strukturmängeln der GKV begründet.
In der GKV Krankenkasse - gesetzliche Krankenversicherung, richtet sich der Beitrag nach der Lohnhöhe des Versicherten. Dabei wird ein Höchstbetrag an der Beitragsbemessungsgrenze definiert, welcher vom jeweiligen Einkommen zu entrichten ist. Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung haben Alter, Geschlecht und das gesundheitliche Risiko keinen Einfluss auf die Beitragshöhe, ebenso wenig auf die Qualität und den Umfang der Leistungen im Krankheitsfall. Die beitragsfreie Familienversicherung gehört zum solidarischen Kern der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen im Krankheitsfall richten sich nach dem Sachleistungsprinzip.
Es haben einige Krankenkassen seit 2015 Zusatzbeiträge eingeführt, wodurch Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht haben. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch und finden mit einem Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen die günstigste und leistungsstärkste GKV.
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Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine privat Krankenzusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.