Wann eine Rückkehr in die GKV möglich ist.  Hier erhält man einen Überblick über die Möglichkeiten zur Rückkehr in die GKV.
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Die Rückkehr in die GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein fester Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems und stellt ein Teil des Gesundheitssystems dar.

Ihre Aufgabe ist, die Gesundheit Ihrer Versicherten zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen.
Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung werden prozentual vom Bruttoeinkommen bis zu der Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

Die laufenden Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen müssen durch die laufenden Einnahmen abgedeckt werden, welches als Umlageverfahren bezeichnet wird. Der Versicherte erhält im Krankheitsfalle direkte Sachleistungen, er muss keine Zahlungen an seine Leistungserbringer leisten.

Die gesetzlichen Krankenkassen versichern meist pflichtversicherte Mitglieder, die Privaten Krankenkassen dagegen haben nur freiwillig versicherte Mitglieder. Dadurch muss eine Private Krankenversicherung durch ihre Leistung und ihre Beiträge sich gegen die Gesetzlichen behaupten. Liegt die Einkommensgrenze über der so genannten Versicherungspflichtgrenze, kann sich der Versicherungsnehmer privat versichern. Hier ist jedoch zu beachten, dass eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht mehr möglich ist.

So können beispielsweise Selbständige und Freiberufler, die privat versichert sind, nicht mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Dagegen sind Angestellte oder Arbeitnehmer, die bis zu ihrem 54. Lebensjahr unter die Versicherungspflichtgrenze mit ihrem Einkommen sinken, automatisch wieder pflichtversichert. Steigt das Einkommen innerhalb von zwölf Monaten wieder über die Versicherungspflichtgrenze, so kann die Person in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, wenn er in den letzten fünf Jahren für eine Dauer von mindestens zwei Jahren Kassenmitglied war.

Ab dem 55. Lebensjahr sind Arbeitnehmer oder Angestellte, bei denen das Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, automatisch wieder pflichtversichert. Ist es jedoch der Fall, dass der Versicherte bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat und er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war, trifft dies nicht zu (Stand 2007).

Mit Einführung des Gesundheitsfonds 2009 sind die bezahlten Leistungen, Beitragsrückerstattungen bei gesundem Lebensstil und mögliche Zusatzbeiträge die wichtigsten Aspekte der gesetzlichen Krankenversicherung, da die Beiträge jetzt bei allen Krankenkassen identisch sind. Finden Sie die beste gesetzliche Krankenversicherung durch online Vergleich der Sie interessierenden Leistungen.

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Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine private Pflegezusatzversicherung investieren.