Krankenversicherung für Freiberufler und Selbständige
In der Regel unterliegen hauptberufliche Selbstständige nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Laut § 5 SGB V haben aber Selbständige in landwirtschaftlichen Unternehmen, Künstler und Publizisten die Pflicht in eine gesetzliche Krankenkasse beizutreten. Hier besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht. |
Selbstständige welche von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind, können sich daher privat versichern. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen kontinuierlich und liegen seit 2011 bei 15,5 Prozent, wobei einige Krankenkassen bereits weitere Zusatzbeiträge angekündigt haben. Auch die Beitragsbemessungsrenze wird jedes Jahr angehoben, weil diese an die Bruttolohnentwicklung in Deutschland gekoppelt ist.
Selbständige müssen die Beiträge zur Krankenversicherung komplett tragen. Darum ist es für Selbständige und Freiberufler, die in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, fast immer günstiger in einer privaten Krankenversicherung versichert zu sein. Dabei genießt man dann auch noch wesentlich bessere Leistungen und eine bevorzugte Behandlung bei Fachärzten, da die private Krankenversicherung den Ärzten ein wesentlich höheres Honorar zahlt für ein Behandlung als die gesetzliche Krankenversicherung.
Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für die private Krankenversicherung für Freiberufler und Selbständige. Damit teure Fehler vermieden werden, sollte ein Vergleich zur PKV angefordert werden.
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