Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel
Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht mehr vor, so endet im Allgemeinen die Versicherungspflicht (§ 5 Sozialgesetzbuch SGB V) und ein Krankenkassenwechsel in eine private Krankenversicherung ist möglich.
Mit Ablauf des Kalenderjahres, endet die Versicherungspflicht bei Arbeitnehmern bei denen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde, sofern das Entgelt auch die für das nächste Kalenderjahr geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. (§ 6 (4) SGB V). Das Mitglied muss von der Krankasse über die Austrittsmöglichkeit informiert werden. |
Nur wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen den Austritt erklärt endet auch die Mitgliedschaft. Ansonsten setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.
Will man einen Krankenkassenwechsel von der GKV in die PKV vornehmen, so kann ein Selbständiger vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Denn wer sich selbstständig macht, der gilt als freiwillig krankenversichert. Damit kann er problemlos von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Hier gilt die Regelung, dass der Versicherte bereits im ersten Monat seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen und rückwirkend zum 1. des Monats in die Private eintreten kann.
Möchte man einen Krankenkassenwechsel innerhalb zweier gesetzlicher Krankenkassen durchführen, so ist man an eine längere Bindefrist gebunden, denn erst nach einer Bindefrist von 18 Monaten ist es möglich die Krankenkasse wieder zu wechseln. Es besteht allerdings ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen. So ist die Bindefrist von 18 Monaten nicht gültig, wenn der Versicherungsnehmer im Monat der Beitragserhöhung kündigt, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Einige gesetzliche Krankenversicherungen haben Zusatzbeiträge zu den Beiträgen erhoben, wodurch Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht haben. Finden Sie mit einem Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen die günstigste und leistungsstärkste GKV und beantragen direkt einen Krankenkassenwechsel online!
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Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine privat Zusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.