Die Freiwillige Krankenversicherung in Deutschland
Per Gesetz sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zwangsversichert. Sie können sich der GKV nicht entziehen, auch nicht in Absprache mit dem Arbeitgeber. Unter bestimmten Bedingungen kann jemand der nicht versicherungspflichtig ist, freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten.
Arbeiter, Angestellte sowie Rentner gehören zu dieser Gruppe. Jedoch gibt es hierfür festgelegte Ausnahmen von der Versicherungspflicht. Von der Versicherungspflicht befreit ist ein Arbeiter oder Angestellter, dessen Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ebenso geringfügig Beschäftigte. |
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder des Pflichtversicherten automatisch mitversichert. Jedoch können sich Personen, für die die freiwillige Krankenversicherung gilt, auch einer privaten Krankenversicherung anschließen, die deutlich bessere Leistungen bei geringeren Beiträgen bietet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Familienangehörige von freiwilligen Mitgliedern automatisch mitversichert
Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für die private Krankenversicherung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollte vor einem Wechsel in die PKV ein Vergleich zur PKV angefordert werden.
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