Die Studentische Krankenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Studenten an staatliche Hochschulen bis zum 14. Fachsemester, längstens bis zum 30. Lebensjahr pflichtversichert.
Mit dem Gesundheitsreform- Gesetz wurde diese Begrenzung eingeführt, um einen Missbrauch der kostengünstigen studentischen Krankenversicherung zu verhindern. Bei besonderen familiären oder persönlichen Gründen (zum Beispiel: Zweiter Bildungsweg) gelten Ausnahmen. |
Durchgeführt wird die studentische Pflicht-Krankenversicherung nur, wenn keine andere Pflicht- oder Familienversicherung besteht. Mindestens bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten, in der Regel, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, beitragsfrei familienversichert. Orientieren tut sich der für alle einheitlichen Beitrag an den BAföG-Bedarfssätzen und einem anteiligen durchschnittlichen Beitragssatz aller Krankenkassen.
Freiwillig versichern können sich unter Umständen die Studenten, die zum Beispiel auf Grund der Höchstsemesterzahl nicht versicherungspflichtig sind. Den Nachweis der Krankenversicherung haben versicherungspflichtige Studenten zur Einschreibung bzw. Rückmeldung in das nächste Semester zu erbringen. Jeweils im Voraus sind die Beiträge für das Semester zu entrichten
Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für die studentische Krankenversicherung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollte vor einem Wechsel in die PKV ein Vergleich zur PKV angefordert werden.
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