Wann ein PKV Wechsel möglich ist und welche Fristen es gibt
Ein PKV Wechsel ist abhängig davon, ob man Zeit gesetzlich oder privat versichert ist. Daraus ergeben sich verschiedene Fristen und Regelungen, um in eine PKV wechseln zu können.
Wenn man derzeit in der GKV pflichtversichert ist, dann gilt es zu unterscheiden, ob man als Angestellter arbeitet oder Selbständig ist, bzw. sich Selbständig machen will. Für angestellte Berufsanfänger gibt es dabei eine Sonderregelung für die ersten drei Jahre des Berufslebens. |
Wer derzeit in der GKV versichert ist, für den gilt folgendes für den PKV Wechsel:
Angestellte dürfen wechseln, wenn das Jahres-Bruttoeinkommen als Arbeitnehmer über der gültigen Pflichtversicherungsgrenze liegt. Dabei kann man immer nur zum 01. Januar eines Jahres in die private Versicherung wechseln und auch nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Bis zum Ende des Jahres 2010 galten weiterhin folgende Bedingungen: Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze lag, mussten von da an drei Jahre in Folge die jeweils gültige Verdienstgrenze überschritten haben, um sofort in eine private Krankenversicherung wechseln zu können.
Dies bedeutet, dass das Bruttoeinkommen bis 2010 mindestens in drei Jahren so hoch gewesen sein musste.
Ab 2011 reicht für einen Wechsel aber wieder aus in einem Jahr über der Versicherungspflichtgrenze verdient zu haben. Die Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze ist im folgenden dargestellt:
- 2005: 46.800 EUR
- 2006: 47.250 EUR
- 2007: 47.700 EUR
- 2008: 48.150 EUR
- 2009: 48.600 EUR
- 2010: 49.950 EUR
- 2011: 49.500 Euro
- 2012: 50.850 Euro
- 2013: 52.200 Euro
Das bedeutet, dass alle Angestellen, deren Einkommen über der aktuellen Pflichtversicherungsgrenze liegt, kurzfristig in die PKV wechseln können und nicht mehr mindestens 3 Jahre lang warten müssen.
Selbständige und Freiberufler können jederzeit einen Wechsel in die private Krankenversicherung durchführen.
Die Kündigungsfrist zum PKV Wechsel beträgt drei Monate - wobei der angebrochene Monat voll mitzählt.
Erhöht die gesetzliche Krankenkasse den Beitragssatz, kann die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen erfolgen. Man kann dann während des Monats kündigen, in dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt. Die Kündigung wird also im übernächsten Monat wirksam.
Wenn man nach der Ausbildung oder dem Studium eine Angestelltenverhältnis eingeht, dann ist man erst einmal für die nächsten 3 Jahre pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt auch dann, wenn das Brutto Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Berufsanfänger müssen also in jedem Fall eine Frist von 3 Jahren abwarten, bevor Sie in die private Krankenversicherung wechseln können.
Wenn Sie bereits Privat Krankenversichert sind und in eine andere PKV wechseln wollen, dann gibt es für den PKV Wechsel die reguläre Kündigung und ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen.
Die privaten Krankenversicherungen haben meistens unterschiedliche Kündigungstermine.
Während viele Private Krankenversicherungen zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündbar sind, lassen sich manche Krankenversicherungen immer nur zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.
Allgemein muss die Kündigung bei allen Krankenversicherungen 3 Monate vorher erfolgt sein.
Zusätzlich muss man aber auch die jeweilige Mindestvertragsdauer beachten, denn man kann den Vertrag erst nach dem Ablauf dieser Mindestdauer kündigen und den PKV Wechsel durchführen. Diese Mindestlaufzeit entfällt aber generell bei jeder Beitragsanpassung (wenn also die Beiträge zur PKV steigen oder fallen) oder wenn man wieder unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt.
Erhöht oder senkt die private Krankenversicherung die Beiträge, dann genießt man stets ein Sonderkündigungsrecht - auch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer.
Eine Kündigung wird dann ab den Monat gültig, in dem sich die Beiträge der PKV ändern. Beachten sollte man aber, dass die Kündigungsfristen immer sehr knapp gehalten sind. Sobald man über die Beitragsanpassung schriftlich informiert wurde, bleibt einem meist nur eine Frist von vier Wochen, um bei der alten Versicherung zu kündigen und gleichzeitig eine günstigere private Krankenversicherung zu finden.
Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für die private Krankenversicherung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollte vor einem PKV Wechsel ein Vergleich zur PKV angefordert werden.
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