Beitragsanpassung
Die Beitragsanpassung in der privaten Krankenkasse ist die Kalkulation der momentanen Kostenverhältnisse. Das heißt die Beiträge werden nach dem Äquivalenzprinzip berechnet, dazu werden innerhalb eines jeden Tarifs die Gruppen gleicher Risiken untersucht.
Sind die Ausgaben für die jeweiligen Gruppen mehr als erwartet gestiegen und müssen demzufolge in der folgenden Zeit höhere Leistungen erbracht werden, so ist eine Beitragsanpassung notwendig. Für eine Beitragserhöhung ist die Zustimmung eines fachlich qualifizierten Treuhänders erforderlich. Der Treuhänder überprüft ob die Berechnung der Prämien mit den dazu festgelegten Vorschriften übereinstimmt.
Hierfür benötigt er alle technischen Rechnungsgrundlagen einschließlich der hierfür benötigten Daten und Nachweise. Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet diese den Treuhänder zur Verfügung zu stellen. Ergibt auch diese Überprüfung eine Abweichung von mehr als 5 % bzw. 10% so werden die Beiträge den geänderten Leistungsbedarf angepasst. Die für die Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung nötigen Rechtsgrundlagen sind im Versicherungsgesetz und in den Allgemeinen Bedingungen der Gesellschaften verankert.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: