Ablehnung eines Antrags
Die Versicherungsgesellschaften haben die Möglichkeit über die Annahme oder die Ablehnung eines Aufnahmeantrages frei zu entscheiden. Das bedeutet die private Krankenversicherung kann den Antrag jederzeit ablehnen.
Die Ablehnung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, so zum Beispiel auf Grund bestehender Vorerkrankungen oder fehlende Versicherungsfähigkeit, allerdings muss der Grund für die Ablehnung dem Antragsteller nicht mitgeteilt werden. Wird der Antrag angenommen, so wird der Antragsteller informiert.
Ein Antrag gilt auch als abgelehnt, wenn die Versicherung nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen das Zustandekommen eines Vertrages erklärt. Über die Ablehnung des Antrages wird der Antragsteller informiert. Der Interessent bekommt gleichzeitig ein neues Angebot.
|
Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: