Anzeigepflicht
Der Antragsteller oder die zu versichernde Person einer Privaten Krankenvollversicherung ist zur Anzeigepflicht verpflichtet. Das heißt er muss den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
Dabei geht es vor allem um die Umstände nach dem der Versicherungsgeber ausdrücklich fragt und welche für einen Versicherungsabschluss wichtig sind.
Ganz besonders gilt dies für die Risikofaktoren oder auch bekannte Vorerkrankungen, denn nur der Versicherungsgeber kann entscheiden, ob die Vorerkrankung gegebenenfalls für unerheblich erklärt werden kann.
Auch kurzfristige Gesundheitsveränderungen die bis zur Antragsannahme eintreten, sind unverzüglich zu melden. Nicht angezeigte Vorerkrankungen können vom Vertrag ausgeschlossen werden, oder Schlimmstenfalls zur Kündigung des Vertrages führen. Die Rücktrittsfrist der Versicherung kann unter Umständen 10 Jahre betragen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: