Anwartschaftsversicherung
Die Anwartschaftsversicherung ist eine Möglichkeit sich für Zeiträume zu versichern in denen die Private Krankenversicherung ausgesetzt werden soll bzw. muss. Die Anwartschaftsversicherung gibt dem Versicherten das Recht, die bestehende oder gleichzeitig beantragte Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt aufleben zu lassen.
Dazu ist dann keine weitere Risikoprüfung notwendig, die Wartezeiten entfallen und die Versicherung kann zu dem Beitrag weitergeführt werden, welcher sich auf das ursprüngliche Eintrittsalter bezieht.
Für die Anwartschaftsversicherung ist in der Regel ein geringer Beitrag zu zahlen, dieser richtet sich je nach Tarif und kann 5% bis 30% des regulären Beitrages der Krankenversicherung betragen. Treten während der Anwartschaft Krankheiten auf, so sind diese mitversichert, es besteht jedoch kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: