Bindefrist - Der Begriff Bindefrist im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Bindefrist

Da vom Versicherungsgeber eine gewisse Zeit zur Antragsprüfung benötigt wird, wird eine Bindefrist von sechs Wochen im Antragsvordruck vereinbart.
Mit dieser Bindefrist wird ein Zeitraum vorgegeben in dem der Versicherungsgeber den Antrag zu bearbeiten und gegebenenfalls zu einem Abschluss zu bringen hat. Ist dieser Zeitraum von sechs Wochen verstrichen, so ist der Antragsteller nicht mehr an seinen Antrag gebunden.
Die Bindefrist muss der Antragsteller in voller Länge gegen sich gelten lassen, so dass innerhalb dieser Zeit weder Beanstandungen noch der Rücktritt vom Antrag möglich sind. Der §10 a VAG sieht seit dem 01.07.1994 die Aushändigung einer umfassenden Verbraucherinformation vor.
Die Verbraucherinformation ist dem Antragsteller bei Antragsstellung oder bei Zusendung des Versicherungsscheines auszuhändigen. Von praktischer Bedeutung ist die Vereinbarung der Bindefrist nur, wenn bereits bei Antragstellung die Verbraucherinformation und die vertragswesentlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen übergeben wurden. Somit ist der Antragsteller an die Bindefrist von 6 Wochen an seinen Antrag gebunden.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Abdingung
Ablehnung eines Antrags
Abschlusskostenquote
Aktuar
Akupunktur
Allgemeine Wartezeit
Alternative Heilmethoden
Alterungsrückstellung
Ambulante Behandlung
Ambulante Operation
Anschlussheilbehandlung
Antragsablehnung
Antragsannahme
Anwartschaftsversicherung
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtverletzung
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil/ Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitslosigkeit und die PKV
Arbeitsunfall
Arzneimittel
Aufgaben der PKV
Aufnahmehöchstalter
Aufnahmerichtlinien
Aufrechnung
Auslandsreisekrankenversicherung
Auslandsversicherungsschutz in der PKV
Ausspannung
Aussteuerung
Auszahlung der Versicherungsleistung
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Kündigung
Äquivalenzprinzip
Ärztekammer
Basistarif
Beamte
Beamtenanwärter
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Befreiungsmöglichkeit für Studenten
Beginn des Versicherungsschutzes
Beginnverlegung
Beihilfe
Beihilfebescheinigung
Beihilfekonformer Standarttarif
Beihilfetarife
Beitrag in der PKV
Beitragsanpassung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsentlastungstarife
Beitragserhöhung in der PKV
Beitragsfälligkeit
Beitragsgrundlage
Beitragskalkulation
Beitragsrückerstattung
Beitragszuschuss für Rentner
Berufsunfähigkeit
Besondere Wartezeiten
Bindefrist
Bundesknappschaft