Beihilfe
Die Beihilfe ist innerhalb der privaten Krankenversicherung ein autarkes Fürsorgesystem für Beamte. Dieses Fürsorgesystem soll die Eigenvorsorge des Beamten unterstützen, das geschieht in dem der Arbeitgeber an den Krankheitskosten seiner Beamten im Umfang der Fürsorgepflicht beteiligt.
Dieses System ist vom jeweiligen Bundesland abhängig und in der Höhe der Beihilfe sehr unterschiedlich, die Beihilfe ist entweder familienbezogen oder personenbezogen.
Von den Beamten privat abgesichert werden sollte der Teil der Krankenkosten, welcher nicht abgedeckt ist. Besondere Bestimmungen gelten für Soldaten, Polizisten und Grenzschutzbeamte. Eine eigene Versicherungseinrichtung haben Beamte bei der Bahn oder der Post. Für Beamtenanwärter gelten sowohl Sonderbedingungen als auch niedrigere Beiträge.
|
Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: