Arbeitnehmer
Alle Arbeiter und Angestellten gelten als Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer besteht grundsätzlich die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse.
Eine Private Krankenkasse können Arbeitnehmer nur dann wählen, wenn das regelmäßige Bruttoeinkommen über der Jahresentgeltgrenze liegt.
Das Bruttoeinkommen umfasst alle regelmäßigen Zahlungen, so auch das 13. Monatsgehalt, regelmäßige Überstundenvergütung, Pauschalen oder vereinbarte Sachbezüge. Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, können als freiwillig Versicherte zwischen der Gesetzlichen Krankenkasse und der Privaten Krankenkasse frei wählen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: