Antragsablehnung bei Krankenversicherungen
Dem Versicherer steht es frei einen Antrag anzunehmen oder abzulehnen. Die Gründe für eine Ablehnung können, entweder eine fehlende Versicherungsfähigkeit oder ein unversicherbares Risiko sein.
Der Versicherer muss den Antragsteller, ohne die Angabe von Gründen, über die Ablehnung informieren. Auch wenn die private Krankenkasse nicht innerhalb der Bindefrist den Antrag als angenommen erklärt, ist das als Antragsablehnung zu deuten. Nur so wie der jeweilige Antrag gestellt wird, kann er auch angenommen werden. Mit der Ablehnung des Antrags ist immer ein Angebot des Versicherers an den Interessenten verbunden.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: