Beginnverlegung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beginn des Vertrages verlegt werden. Solch eine Besonderheit ist erlaubt, wenn der Kündigungstermin zum Übertritt der gesetzlichen Krankenversicherung in die Privatkrankenversicherung versäumt wurde. In Einzelfällen wird der bevorzugte Termin des Antragstellers angenommen, wenn dadurch ein niedriger Beitrag maßgebend ist. Solch eine Regelung ist im Normalfall aber unerwünscht auch ein rückwirkender Versicherungsschutz kann nicht geltend gemacht werden. Bis zu sechs Monate ist eine Beginnverlegung möglich.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: