Außergewöhnliche Belastungen
Als außergewöhnliche Belastungen können beim Finanzamt, Krankheitskosten geltend gemacht werden die eine zumutbare Belastung übersteigen. Eine außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn einem Steuerpfli8chtigen größere Aufwendungen als der Mehrzahl der anderen Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse erwachsen. In der Regel dürfen diese Kosten nicht 2 Prozent des Bruttoeinkommens übersteigen. Die Belastungsgrenze bei chronisch Kranken liegt bei 1 Prozent.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: