Auslandsversicherungsschutz in der PKV
Die Private Krakenversicherung bietet einen vollständigen Krankenschutz im Ausland. Die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen gelten in ganz Europa unbegrenzt. In dem außereuropäischen Ausland besteht während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes auch ohne gesonderte Vereinbarung der notwendige Versicherungsschutz.
Wenn die versicherte Person wegen notwendiger Heilbehandlung den Aufenthalt über einen Monat hinaus ausdehnen muss, so bleibt der Versicherungsschutz solange erhalten bis die Rückreise ohne Gesundheitsgefährdung angetreten werden kann, längsten aber für 2 Monate.
Der Anspruch auf Krankenhaustagegeld beschränkt sich nur auf Europa, wenn der versicherte wegen akut auftretenden Krankheiten oder Unfällen stationär behandelt werden muss. Besondere Vereinbarungen können für das außereuropäische Ausland ausgehandelt werden. Für die Ausdehnung dieses Versicherungsschutzes ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung bzw. einer Auslandskrankenversicherung zu empfehlen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: