Alternative Heilmethoden
In der Privaten Krankenversicherung werden nach Abschaffen der Wissenschaftlichkeitsklau-sel, auch Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Arzneimittel die nicht als Schulmedizin gelten, aber von dieser anerkannt sind, erstattet.
So werden auch bewährte alternative Medikamente sowie Heilmethoden, welche gleich der Schulmedizin, erfolgsversprechend sind, von der Privaten Krankenversicherung gefördert.
Um Einsicht in die Auflistungen der Therapien und Methoden der Behandlungen nehmen zu können, gibt es von den privaten Krankenversicherern speziell zusammengestellte Kataloge.
Die erforderlichen und entsprechenden Leistungen erhält der Versicherungsnehmer unter der Voraussetzung, dass die Durchführung der Behandlung durch einen ansässigen Arzt oder Heilpraktiker erfolgt und das notwendige Behandlungsmaß nicht überschritten wird.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: