Aktuar
Ein Verantwortlicher welcher versicherungstechnische Angelegenheiten zu prüfen hat, wird als Aktuar bezeichnet. Ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und eine gewisse Berufserfahrung werden dabei vorausgesetzt. Ein solcher Aktuar achtet auf die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge.
Nach dem neuen Versicherungsrecht müssen Lebensversicherer genau wie Krankenversicherer einen verantwortlichen Aktuar einsetzen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: