Beitragskalkulation - Der Begriff Beitragskalkulation im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Beitragskalkulation

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden maßgeblich nach dem Äquivalenzprinzip errechnet. Somit steht die Beitragshöhe mit dem Versicherungsschutz in einer engen Beziehung. Das bedeutet je umfangreicher der Versicherungsschutz ist, desto mehr Versicherungsleistungen werden voraussichtlich in Anspruch genommen und damit verbunden sind höhere Beiträge.
Die Beitragskalkulation macht sich somit an folgenden vier Faktoren direkt bemerkbar.
1. Beitragshöhe, denn von dieser Beitragshöhe hängt der Umfang der versicherten Leistung ab. So ist ein umfangreicher Versicherungsschutz teuerer als einfacher.
2. Inanspruchnahme, denn mit zunehmendem Alter steigt die Inanspruchnahme der Gesundheitsleistungen. Somit werden die Versicherungsbeiträge bei Versicherungsbeginn nach dem Lebensalter berechnet. Je früher man in die private Krankenversicherung wechselt, umso niedriger sind die Beiträge.
3. Gesundheitszustand, welcher zu Beginn der Versicherung vorliegt.
4. Tarife, welche für Frauen und Männer unterschiedlich kalkuliert werden. Wichtig bei der Beitragskalkulation ist das Verhältnis der verschiedenen Faktoren zu Beginn des Versicherungsvertrages. Eine spätere Änderung des Gesundheitszustandes hat keine Auswirkungen mehr auf die Beiträge. Der Versicherungsumfang kann natürlich nachträglich aufgebessert werden, wodurch sich natürlich auch die Beiträge ändern. In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge somit nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Abdingung
Ablehnung eines Antrags
Abschlusskostenquote
Aktuar
Akupunktur
Allgemeine Wartezeit
Alternative Heilmethoden
Alterungsrückstellung
Ambulante Behandlung
Ambulante Operation
Anschlussheilbehandlung
Antragsablehnung
Antragsannahme
Anwartschaftsversicherung
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtverletzung
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil/ Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitslosigkeit und die PKV
Arbeitsunfall
Arzneimittel
Aufgaben der PKV
Aufnahmehöchstalter
Aufnahmerichtlinien
Aufrechnung
Auslandsreisekrankenversicherung
Auslandsversicherungsschutz in der PKV
Ausspannung
Aussteuerung
Auszahlung der Versicherungsleistung
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Kündigung
Äquivalenzprinzip
Ärztekammer
Basistarif
Beamte
Beamtenanwärter
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Befreiungsmöglichkeit für Studenten
Beginn des Versicherungsschutzes
Beginnverlegung
Beihilfe
Beihilfebescheinigung
Beihilfekonformer Standarttarif
Beihilfetarife
Beitrag in der PKV
Beitragsanpassung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsentlastungstarife
Beitragserhöhung in der PKV
Beitragsfälligkeit
Beitragsgrundlage
Beitragskalkulation
Beitragsrückerstattung
Beitragszuschuss für Rentner
Berufsunfähigkeit
Besondere Wartezeiten
Bindefrist
Bundesknappschaft