Aufrechnung
Gegen Forderungen des Versicherungsgebers kann ein Versicherer nur aufrechnen, wenn eine unbestrittene oder rechtskräftige Gegenforderung festgestellt wurde.
Nicht unter das Aufrechnungsrecht fällt somit eine lediglich subjektiv begründete Gegenforderung. Auch gegen Beitragsforderungen des Versicherungsgebers kann der Versicherte nicht aufrechnen.
Der Paragraph 26 des Versicherungsrechtes schließt dies bei den Mitgliedern des Versicherungsvereines grundsätzlich aus.
|
Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: