Beitragsgrundlage
Die meisten Kassen legen für Ehepartner ohne eigenes Einkommen, deren Partner einer privaten Krankenversicherung angehören die Hälfte der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Beitragsberechnung zu Grunde. 1/3 der monatlichen Bezugsgröße wird für Kinder herangezogen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: