Beginn des Versicherungsschutzes
In der privaten Krankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Vertrages, allerdings nicht vor dem im Versicherungsschein aufgeführten Termin (technischer Beginn) und auch nicht vor Ablauf der eventuellen Wartezeit (materieller Beginn).
Erst wenn die Police dem Versicherungsnehmer zugegangen (formeller Beginn) ist oder die Annahme schriftlich erklärt wurde, gilt der Vertrag als angenommen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Versicherung rechtsgültig und der Versicherungsgeber Leistungspflichtig. Bei vielen Versicherungen ist der Beginn des Versicherungsschutzes auch abhängig von dem Tag des ersten Geldeinganges.
In der Regel fallen in der Vollversicherung der technische und der materielle Beginn wegen der Wartezeiten zusammen, wenn aus der gesetzlichen in die private Krankenvollversicherung gewechselt wird.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: