Beitragsentlastungstarife
Damit der Beitrag mit dem Erreichen von einem bestimmten Alter um einen von vornherein vereinbarten Betrag herabgesetzt werden kann, werden die entsprechenden Beitragsentlastungstarife in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen.
Mittel die hierfür notwendig sind, werden von Beginn an vom Versicherten erhoben und vom verantwortlichen Versicherungsunternehmen angelegt. So stehen bei der privaten Krankenversicherung bereits einige Milliarden Euro zur Beitragsentlastung zur Verfügung.
Diese Mittel kommen Versicherten ab dem 65. Lebensjahr zugute, indem Beitragserhöhungen vermieden bzw. stark gemildert werden. Und umso mehr Mittel dem Versicherten zur Verfügung stehen, umso konstanter kann der Beitrag im Alter gehalten werden. So bietet die private Krankenversicherung sozusagen Tarife mit modifizierter Beitragszahlung an. Der Beitragsentlastungstarif entfällt bei der Kündigung der Krankheitskostenversicherung des Versicherungsnehmers.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: